Global Recycling Day & PPWR

Verpackungen neu denken: Das Ende ist der Anfang. Zum Global Recycling Day am 18. März und was mit der neuen EU-Verordnung PPWR auf uns zukommt.

Recycling ist weit mehr als eine ökologische Notwendigkeit – es ist der Kern einer zukunftsfähigen Unternehmensstrategie. In einer Welt begrenzter Ressourcen wandelt die Kreislaufwirtschaft vermeintlichen Abfall in neue Werte um. Jede Verpackung, die nach ihrem Einsatz fachgerecht sortiert und zurückgeführt wird, bleibt als wertvoller Rohstoff im Kreislauf. Ob Altpapier zu neuem Polsterpapier wird oder gebrauchte Folien zu hochwertigem Rezyklat – Recycling gelingt nur gemeinsam. Ihr betrieblicher Frühjahrsputz ist der ideale Moment, um diese Stoffströme zu optimieren und Verpackung nicht als Abfall, sondern als Chance zu begreifen.

Die PPWR: Neue Spielregeln für den europäischen Markt

Die deutsche Recyclingbilanz zum Jahresbeginn 2026 legt dar, dass wir mit Kunststoff-Verpackungen bereits auf einem guten Weg sind: Die werkstoffliche Verwertungsquote für Kunststoffe verzeichnete seit 2018 einen signifikanten Zuwachs von 42 % auf nunmehr 70 %. (Mehr dazu hier: Umweltbundesamt.)
Dennoch kommen auf uns einige Herausforderungen zu.

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und soll ab 12. August 2026 in allen EU-Staaten verbindlich werden. Sie markiert einen Wendepunkt: Verpackungen werden künftig über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg reguliert – vom Design über die Nutzung bis zur Wiederverwertung.

Die PPWR ist der wohl massivste regulatorische Eingriff in die Verpackungswirtschaft seit Jahrzehnten. Sie zielt darauf ab, den Ressourcenverbrauch zu entkoppeln und die Kreislaufwirtschaft in der EU zu radikalisieren. 17 deutsche Verbände forderten eine Verschiebung auf den 1. Januar 2027, da die Zeit für die Umsetzung in nationales Recht und die Anpassung von Lieferketten als zu kurz angesehen wird. Die EU-Kommission hat eine Verschiebung auf 2027 ausgeschlossen.

Kurz zusammengefasst:

  • Design for Recycling: Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die nachweislich recyclingfähig sind (Einstufung in die Klassen A bis C).
  • Verbindliche Rezyklatquoten: Für Kunststoffverpackungen wie unsere Stretch- oder Luftpolsterfolien gelten künftig klare Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklaten (PCR). So müssen beispielsweise Transportverpackungen aus Kunststoff ab 2030 signifikante Mengen an recyceltem Material enthalten.
  • Reduktion von Leerraum: Die PPWR schreibt vor, unnötiges Volumen zu vermeiden. Maximal 50 % Leerraumquote sind in Versandverpackungen vorgesehen – ein klarer Auftrag für passgenaue Kartonagen und effiziente Polstersysteme.
  • Harmonisierung: Einheitliche Kennzeichnungen in der gesamten EU sollen die Mülltrennung vereinfachen und den grenzüberschreitenden Handel rechtlich absichern. Dazu wird sich die EU bis 2028 noch genauere Details einfallen lassen.

Die PPWR im Detail

➡️ Betroffene Akteure

Von den Änderungen sind Hersteller, Lieferanten und Vertreiber betroffen.

➡️ Die Kernpunkte

1. Stoffe in Verpackungen

Die PPWR verschärft die Anforderungen an die stoffliche Zusammensetzung, um das Recycling zu erleichtern und die Gesundheit zu schützen.

  • Schadstoffminimierung: Grenzwerte für gefährliche Stoffe (z. B. Blei, Cadmium, Quecksilber) werden streng kontrolliert.
  • PFAS-Verbot: Ein besonderer Fokus liegt auf dem Verbot von „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS) in Lebensmittelverpackungen, da diese den Recyclingkreislauf kontaminieren.

2. Recyclingfähigkeit

Ab dem 1. Januar 2030 müssen grundsätzlich alle in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein.

  • Design for Recycling (DfR): Verpackungen werden in Leistungsklassen (A, B, C) eingeteilt. Erfüllt eine Verpackung weniger als 70 % der Recyclingkriterien (Klasse E), gilt sie ab 2038 als nicht recyclingfähig und darf nicht mehr vermarktet werden.
  • Einstufung: Die Bewertung erfolgt nach standardisierten EU-weiten Kriterien.

3. Mindestrezyklatanteile

Um die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen zu sichern, schreibt die EU feste Quoten für den Anteil von Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) in Kunststoffverpackungen vor:

  • 2030: Je nach Verpackungstyp (z. B. 30 % für kontaktsensitive Verpackungen aus PET, 35 % für andere).
  • 2040: Drastische Erhöhung der Quoten (bis zu 65 % bei bestimmten Kunststoffverpackungen).

4. Biobasierte Kunststoffe

Die PPWR erkennt biobasierte Kunststoffe als Teil der Lösung an, stellt aber klare Bedingungen:

  • Sie entbinden nicht von der Pflicht zur Recyclingfähigkeit.
  • Die EU-Kommission wird bis 2027 genauere Kriterien festlegen, inwieweit biobasierte Rohstoffe auf die Rezyklatquoten angerechnet werden können.

5. Kompostierung

Die PPWR schränkt den Einsatz von kompostierbaren Kunststoffen ein, um eine Fehlsteuerung in herkömmlichen Recyclingströmen zu vermeiden.

  • Pflicht: Bestimmte Verpackungen (z. B. Teebeutel, Kaffeekapseln, sehr leichte Kunststofftragetaschen) müssen innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten industriell kompostierbar sein.
  • Industrielle Kompostierbarkeit: Sie müssen so konzipiert sein, dass sie in industriellen Anlagen rückstandsfrei abgebaut werden.

6. Minimierung von Verpackungen

Verpackungen müssen auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden (Gewicht, Volumen, Schichten).

  • Leerraum, der allein der Marketing-Optik dient, ist unzulässig.
  • Verpackungsdesign muss nachweisen, dass das verwendete Material für Schutz, Sicherheit und Hygiene zwingend erforderlich ist.

7. Wiederverwendung (Re-use)

Die Verordnung setzt verbindliche Wiederverwendungsziele für verschiedene Sektoren (Getränke, E-Commerce, Transportverpackungen):

  • Quoten: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ein gewisser Prozentsatz ihrer Verpackungen in Mehrwegsystemen zirkuliert.
  • Infrastruktur: Es müssen Systeme zur Rücknahme und Reinigung etabliert werden.

8. Kennzeichnungspflichten

Um Verbrauchern die korrekte Entsorgung zu erleichtern, wird die Kennzeichnung vereinheitlicht:

  • Materialzusammensetzung: Jede Verpackung muss ein Etikett tragen, das über die verwendeten Materialien informiert (mittels harmonisierter Piktogramme) und ab 2028 mit erweiterten Informationen.
  • Verpackung & Entsorgung: Ein QR-Code oder Symbole müssen direkt anzeigen, in welchen Abfallstrom die Verpackung gehört. Dies soll EU-weit identisch sein.

9. Leerraumquote

Für Umverpackungen (besonders im Onlinehandel) gilt ab 2030 eine maximale Leerraumquote von 50 %.

  • Das bedeutet: Das Verhältnis von Produkt zu Luft in der Schachtel muss optimiert werden. Füllstoffe dürfen nicht mehr dazu genutzt werden, künstlich große Pakete zu versenden.

10. Formate

Bestimmte Einwegformate werden komplett verboten, um unnötigen Abfall zu vermeiden:

  • Gastronomie: Verbot von Kleinstverpackungen für Zucker, Kaffeesahne oder Saucen beim Verzehr vor Ort.
  • Hotellerie: Verbot von Miniatur-Verpackungen für Hygieneartikel (Shampoo, Duschgel).
  • Obst/Gemüse: Verbot von Kunststoffverpackungen für Mengen unter 1,5 kg (mit Ausnahmen für empfindliche Sorten).

11. Konformitätsbewertung

Hersteller müssen die Einhaltung all dieser Regeln formal nachweisen.

  • Es muss eine technische Dokumentation erstellt werden.
  • Die Konformität muss archiviert werden und auf Anfrage innerhalb von 10 Tagen den Behörden vorgelegt werden können.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat ein übersichtliches Merkblatt dazu herausgegeben – das kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Willy Heckmann: Ihr Partner für die Transformation

Wir bereiten unser Sortiment bereits heute auf diese Anforderungen vor, damit Sie Planungssicherheit haben. Unser Ansatz ist zweigleisig:

  1. Stärkung des Kunststoff-Kreislaufs: Wir bieten Ihnen Folienprodukte, die bereits Anteile an recycelten Materialien nutzen. Das schont Primärressourcen und erfüllt kommende Quoten. Der überwiegende Anteil unserer Folien ist bereits jetzt zu 100% recyclefähig.
  2. Fokus auf papierbasierte Monomaterialien: Papier ist ein Recycling-Weltmeister. Mit unseren Kantenschutzleisten, Packpapieren, Palettenhütchen und Versandumschlägen die überwiegend aus recyceltem Altpapier hergestellt sind und insbesondere den Papierklebebänder setzen Sie auf Lösungen, die zusammen mit dem Karton ohne Trennaufwand in den Altpapier-Kreislauf wandern.

Nutzen Sie den Global Recycling Day am 18. März als Startschuss, um Ihre Verpackungsprozesse PPWR-konform aufzustellen. Wir begleiten Sie mit Expertise und den passenden Produkten auf diesem Weg.

Lesen Sie hierzu auch, warum wir auf Verpackungsmittel aus Papier setzen und es unseren Kunden empfehlen:

Symbol Papierwertstoff-Kreislauf

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